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Fahrzeug online abmelden (Außerbetriebsetzung)

Von iKfz-Redaktion · iKfz online zulassung · Aktualisiert am 01.08.2026

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die in Neustadt a.d.Aisch einen i-Kfz-Vorgang online erledigen möchten – mit den Besonderheiten und Zuständigkeiten für Neustadt a.d.Aisch.

Auf einen Blick

Wer ein Fahrzeug verkauft, verschrottet oder vorübergehend stilllegt, muss es außer Betrieb setzen (abmelden). Die Außerbetriebsetzung ist online möglich – ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Kennzeichen des Fahrzeugs.

Dieser Ratgeber gilt für alle Zulassungsstellen in Neustadt a.d.Aisch.

Wann sollten Sie ein Fahrzeug abmelden?

Eine Abmeldung ist sinnvoll oder erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug verkauft haben, es verschrotten lassen oder es längere Zeit nicht nutzen. Mit der Außerbetriebsetzung endet die Kfz-Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug.

Beim Verkauf an eine Privatperson übernimmt häufig der Käufer die Umschreibung. Wird das Fahrzeug verschrottet, ist die Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis zwingend.

Das brauchen Sie für die Online-Abmeldung

Für die digitale Außerbetriebsetzung halten Sie bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Die Kennzeichen des Fahrzeugs (vorne und hinten)

Was passiert nach der Abmeldung?

Nach erfolgreicher Außerbetriebsetzung erhalten Sie eine Bestätigung. Das Fahrzeug darf anschließend nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Kennzeichenschilder behalten Sie – sie sind entstempelt.

Innerhalb einer bestimmten Frist kann ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ohne Neuzulassung wieder angemeldet werden (Wiederzulassung). Bewahren Sie die Fahrzeugpapiere daher gut auf.

Schritt für Schritt

  1. 1Unterlagen bereitlegen. Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichen bereithalten.
  2. 2Vorgang „Außerbetriebsetzung“ starten. Wählen Sie die Abmeldung online und geben Sie das Kennzeichen ein.
  3. 3Identität bestätigen. Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  4. 4Angaben übermitteln. Übermitteln Sie die Daten der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.
  5. 5Abschließen. Sie erhalten die Abmeldebestätigung. Steuer- und Versicherungspflicht enden zum Abmeldedatum.

Außerbetriebsetzung jetzt online erledigen

Über iKfz Bayern starten Sie den Vorgang für Neustadt a.d.Aisch online – ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner.

Außerbetriebsetzung starten

Häufige Fragen zur Kfz-Zulassung in Neustadt a.d.Aisch

Kann ich mein Auto online abmelden?
Ja. Die Außerbetriebsetzung ist als i-Kfz-Vorgang online möglich. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichen des Fahrzeugs.
Endet die Kfz-Steuer mit der Abmeldung?
Ja. Mit der Außerbetriebsetzung endet die Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug zum Abmeldedatum. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Kann ich ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden?
Ja. Innerhalb der gesetzlichen Frist kann ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zugelassen werden. Bewahren Sie die Fahrzeugpapiere und entstempelten Kennzeichen dafür auf.

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Stand für Neustadt a.d.Aisch: 01.08.2026.

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